Stiftungszweck
Die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene durch bürgerschaftliches Engagement zugunsten dieser Zwecke, insbesondere die Unterstützung des Mutter-Kind-Heimes der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Frankfurt am Main/Preungesheim sowie die Verfolgung der Interessen der inhaftierten Mütter und ihrer Kinder.
Erläuterung zum Stiftungszweck
Mutter-Kind-Heim der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III – erste Einrichtung dieser Art überhaupt in einer Justizvollzugsanstalt – erfährt seit seiner Errichtung im Jahre 1969 ideelle und finanzielle Unterstützung durch den Verein Mutter-Kind-Heim Preungesheim e.V., der sich im selben Jahr zu diesem Zwecke gegründet hat. Die Gründung der Stiftung für das Mutter-Kind-Heim der JVA Frankfurt III dient sowohl der breiteren Bekanntmachung dieser besonderen Mutter-Kind-Einrichtung als auch der finanziellen Unterstützung des Frankfurter Mutter-Kind-Heimes.
Die Gemeinnützigkeit ist anerkannt.
Errichtungsdatum
11. September 2017, Ausstellung der Stiftungsurkunde durch das Regierungspräsidium Darmstadt
11. November 2017, Akademische Feier anlässlich der Stiftungsgründung
31. Oktober 2018, Stiftungseintrag in das Goldene Buch der Stiftungen der Stadt Frankfurt am Main
Antragsmöglichkeit
Anträge, Rückfragen und weitere Informationen an/direkt über das Büro der Stiftung, siehe unter Ansprechpartner
Stifter/in
Verein Mutter-Kind-Heim Preungesheim e.V.
Sitz/Geschäftsstelle
Stiftung für das Mutter-Kind-Heim der JVA Frankfurt III
c/o JVA Frankfurt am Main III
Obere Kreuzäckerstraße 4
60435 Frankfurt am Main
Ansprechpartner
Ortrud Georg-Pathe, Vorstandsvorsitzende
Büro der Stiftung: Auestraße 18, 63303 Dreieich
Tel.: 06103-62471, Fax: 06103-995810
Mobil: 0162-6878719
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